Das Gesundheitsamt will ausschließen, dass Sie – nach § 2 der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz – eine „Gefahr für die Volksgesundheit“ sind. Neben der Präsentation Ihres Fachwissens müssen Sie somit glaubhaft darstellen, dass Sie in der Lage sind, mit psychisch kranken Menschen professionell und souverän umzugehen.
Professionalität beweisen Sie nicht nur durch die angemessene Behandlung der Patienten, sondern vor allem auch im Wissen um Ihre Grenzen.
Stellen Sie dar, dass Sie erkennen können, wann Sie einen Patienten weiterverweisen müssen – an einen Kollegen mit entsprechender Expertise,
an eine Ärztin oder auch an eine Klinik.
Viele Gesundheitsämter erwarten inzwischen eine Ausbildung in einem anerkannten Therapieverfahren von Ihnen. Zumindest müssen Sie darlegen können, dass Sie nicht nur in der Lage sind, eine Diagnose zu stellen, sondern auch über die entsprechende methodische Erfahrung verfügen, Ihre Patienten in ihren Anliegen zu unterstützen.
Es ist üblich, Ihnen bei der Überprüfung ein Fallbeispiel zu präsentieren und Sie aufzufordern, eine Diagnose zu stellen. Nicht alle Fälle sind
eindeutig, oft fehlen Ihnen Informationen, die Sie noch erfragen müssen. Deshalb: denken Sie laut, lassen Sie die Prüfer an Ihren Überlegungen teilhaben.
Sammeln Sie die Symptome, die Sie aufgrund der Fallschilderung feststellen können. Stellen Sie eine Verdachtsdiagnose, die Sie als Möglichkeit (im Konjunktiv!) formulieren. Grenzen Sie Ihre
Verdachtsdiagnose von anderen möglichen Diagnosen ab (Differenzialdiagnose). Fragen Sie gezielt nach, wenn Ihnen Informationen fehlen, um zu einem Ergebnis zu kommen. Damit
beweisen Sie deutlich mehr Sachverstand, als wenn Sie direkt zu Beginn eine Diagnose in den Raum werfen.
Wenn Sie nach inhaltlichem Wissen gefragt werden, zählen Sie nicht einfach nur Schlagworte auf, füllen Sie
Ihre Kenntnisse mit Leben: Hatten Sie in Ihrer eigenen praktischen Erfahrung schon einmal Berührung mit diesem Thema? Was bedeuten die Fremdwörter?
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